Parteien und Parlamentarismus
Die 1871 in Kraft getretene Reichsverfassung sah neben dem Bundesrat als Vertretung der Bundesstaaten und Freien Hansestädte eine Kammer für die Vertreter des Volkes vor, den Reichstag. Ab 1894 tagten die Abgeordneten des Reichstages im neuen Reichstagsgebäude unweit des Brandenburger Tores und dies sollte auch bis zum Reichstagsbrand 1933 der Tagungsort der Volksvertreter Deutschlands bleiben und seit 1999 wieder sein.
Die Abgeordneten wurden nach einem allgemeinen, direkten und gleichen Männerwahlrecht gewählt, wobei jeder männliche Bürger ab 25 Jahren das Wahlrecht besaß. Gewählt wurde nach absoluter Mehrheitswahl. Das Wahlgebiet war in Wahlkreise unterteilt wobei Kandidaten der verschiedenen Parteien in den Wahlkreisen antraten, gewählt war wer die absolute Mehrheit der Stimmen in seinem Wahlkreis erreichte, war dies nicht der Fall erfolgte eine Stichwahl. Eine Listenwahl kannte das Kaiserreich nicht. Das Wahlrecht auf Reichsebene galt zu seiner Zeit als eines der fortschrittlichsten in Europa. Die erste Wahl fand 1871, die letzte 1912 statt.
Die Abgeordneten stammten aus allen Bundesstaaten und den drei Freien Hansestädten sowie ab 1874 auch aus dem Reichsland Elsass-Lothringen, welches direkt unter der Kontrolle des Reiches stand und keinen eigenen Bundesstaat bildete. Politisch bildeten sich fünf Gruppen heraus:
- Sozialdemokraten
- Zentrum
- Linksliberale
- Nationalliberale
- Konservative
Während Konservative und Nationalliberale als Unterstützer der Preußisch-Deutschen Reichsadministration galten und insbesondere letztere lange die stärkste Fraktion im Reichstag bildeten, standen die anderen Parteigruppen aus verschiedenen Gründen der Regierungspolitik eher kritisch gegenüber. Das katholisch geprägte Zentrum stand der anti-katholischen Politik Bismarcks kritisch gegenüber, die Sozialdemokraten waren Zeitweise als Partei durch die Sozialistengesetze ganz verboten.
Nachdem Kaiser WIlhelm II. sich weigerte eine Verlängerung des defacto Parteiverbots 1890 zuzustimmen und Bismarck in den Ruhestand drängte, konnte sich die Sozialdemokratie unter ihrem noch heutigen Namen, neugründen. In den folgenden Jahren entwickelte sich die SPD unter der Führung August Bebels, welcher der Arbeiterkaiser genannt wurde, zur stärksten Fraktion im Reichstag und einer selbstbewussten Oppositionskraft.
Auch wenn der Reichstag keinen Einfluss auf die Regierungsbildung hatte und bis zu den Reformen im Oktober 1918 dauern sollte bis Vertreter der verschiedenen Parteien Teil der Regierung werden sollten, so war der Reichstag stets ein Ort selbstbewusster Parlamentarier welche für die Interessen Ihrer Wählergruppen stritten und deutlich Ihre Meinung gegenüber dem Kaiser, dem Reichskanzler und den anderen Parteien artikulierten.
Vorallem war der Reichstag aber keine zahnlose Kammer. Das Deutsche Kaiserreich war eine Konstitutionelle Monarchie und Kaiser und Kanzler brauchten für alle Gesetze die Zustimmung des frei gewählten Parlaments. Im laufe der Zeit kam es dabei zu verschiedenen wechselnden Mehrheiten was die Zustimmung zu Vorlagen der Exekutive anbelangte.